ERGO Verbraucherfrage der Woche, 29. Januar 2015
Charlotte Z. aus Bad Reichenhall:
Ich kenne den Begriff Uni-Sex-Tarife bei Versicherungen. Jetzt habe ich von Uni-Age-Tarifen gehört. Was ist darunter zu verstehen?
Tatjana Höchstödter von der ERGO Lebensversicherung:Im Rahmen der Antidiskriminierungsrichtlinien diskutiert die EU ein neues Gesetz: Der Grundsatz der Gleichbehandlung könnte zukünftig neben dem Geschlecht (Uni-Sex) auch das Alter (Uni-Age) einschließen, zum Beispiel bei Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Das bedeutet konkret: Versicherer sollen das Alter eines Versicherten nicht mehr in ihre Risikobewertung aufnehmen dürfen. Die Folge: Kunden mit höheren Risiken, etwa Ältere, könnten sich so günstiger versichern als bisher. Für Jüngere wird es hingegen teurer. Mit den Uni-Age-Tarifen würden generell höhere Beitragszahlungen für alle Versicherten drohen. Doch derzeit gibt es Entwarnung: Eine Änderung der Tarife nach Alterskriterien ist unwahrscheinlich. Denn der Richtlinie müssen alle EU-Länder zustimmen. Das ist derzeit nicht der Fall. Wann eine Entscheidung fällt, steht noch nicht fest.
Quelle: ERGO
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