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Was bringt eine betriebliche Unfallversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? - ERGO Verbraucherinformation - 22. Juli 2013

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ERGO Verbraucherinformation 22. Juli 2013

Was bringt eine betriebliche Unfallversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

GruppenunfallversicherungWährend der Arbeit ebenso wie in der Freizeit: ein Unfall kann passieren. Mit den Folgen kämpfen dabei nicht nur die Betroffenen selbst – auch ihr Arbeitgeber hat in der Regel ein Problem: Denn der Ausfall von Arbeitskräften beeinträchtigt unweigerlich die Betriebsabläufe. Deshalb haben Unternehmen wie Mitarbeiter ein gemeinsames Interesse daran, Unfallfolgen so gering wie möglich zu halten. ERGO Experte Rudolf Kayser zeigt auf, wie Unternehmer Unfallrisiken weitreichend absichern können.

Von einer betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung etwa profitieren beide Seiten: Arbeitnehmer erhalten mit dieser privaten Unfallversicherung einen 24-Stunden-Rundumschutz vom Chef, welcher an die Versorgung der gesetzlichen Unfallversicherung anknüpft. Der gesetzliche Schutz gilt nämlich nur bei beruflichen Unfällen. Außerdem beziehen die Betroffenen bei einer geminderten Erwerbsfähigkeit oder anschließenden Invalidität daraus selten mehr als eine geringe Grundversorgung: Größere Ausgaben, wie beispielsweise Umbaukosten für Haus oder Auto, müssen die Betroffenen selbst finanzieren. Die sogenannten Assistenzleistungen privater Unfallversicherungen unterstützen hier zusätzlich: Wichtig ist, dass der Unfallschutz Hilfestellung bei der Wiedereingliederung in den Beruf leistet – etwa mit einem Paket, das je nach Schwere der Verletzungen den Verunglückten die Teilnahme an speziell zugeschnittenen Reha-Maßnahmen, Fitnesstrainings und Physiotherapien ermöglicht. „Eine private Ergänzung zum gesetzlichen Schutz ist deshalb mehr als eine Überlegung wert“, meint Rudolf Kayser von ERGO.

Für das Unternehmen bedeutet der Abschluss eines solchen Unfallschutzes zunächst zwar eine finanzielle Investition. „Doch diese zahlt sich aus“, wie der Experte von ERGO betont. „Zum einen zeigt der Arbeitgeber damit den Mitarbeitern seine Wertschätzung. Zum anderen unterstützt er den Betroffenen in seinem Genesungsprozess.“ Natürlich kann jedes Unternehmen eine betriebliche Unfallversicherung individuell an seine Erfordernisse anpassen. So hat ein Handwerksbetrieb sicher andere Anforderungen als ein Dienstleistungsunternehmen, weiß der ERGO Experte. Auch sind naturgemäß die Kosten, die einem Betrieb durch einen Unfall entstehen, unterschiedlich hoch.

Wichtige Faktoren sind das Zustandekommen und die Folgenschwere des Unfalls, aber auch die Position des betroffenen Mitarbeiters im Unternehmen. „Allgemein gilt: Voraussetzung für eine Gruppen-Unfallversicherung ist eine Mehrzahl von Versicherten. Der Unternehmer selbst kann dann meist mitversichert werden. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Anzahl der Versicherten“, so der Unfallexperte von ERGO. Besonders vorteilhaft für den Arbeitgeber: Die Beiträge sind im Allgemeinen als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Quelle: ERGO
ERGO Versicherung - www.ergo.de
Weitere Verbraucherthemen - www.ergo.com/verbraucher


Rudolf KayserÜber den ERGO Experten

Rudolf Kayser (Jahrgang 1953) ist Leiter der Unfallversicherungen bei der ERGO Versicherungsgruppe. Der Hamburger arbeitet seit über 35 Jahren in der Versicherungsbranche, 1982 kam er zur Hamburg-Mannheimer. Bis heute war er an der Entwicklung von fast 50 Versicherungsprodukten beteiligt. Er hat drei Kinder und interessiert sich neben der Arbeit für Jazz, Black Music und Sport.

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