ERGO Verbraucherinformation 20. Januar 2014
Versicherungsschutz auf dem Prüfstand
Warum ein regelmäßiger Policen-Check Sinn macht
- Warum sollten Verbraucher vorhandene Versicherungen prüfen?
- Welche Policen sollten regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden?
- Wann hat eine veränderte Lebenssituation Auswirkungen auf die Versicherungspolice?
- Was passiert, wenn die Versicherungspolice im Schadensfall nicht aktuell ist?
Check im Versicherungsportfolio
Immerhin 36 Prozent der Deutschen überprüfen regelmäßig einmal im Jahr ihre Versicherungen, 27 Prozent, wenn sie eine Rechnung erhalten. Das ergab eine aktuelle, im Auftrag von ERGO durchgeführte repräsentative Umfrage von Ipsos*. Der Beginn eines neuen Jahres bietet dafür eine günstige Gelegenheit. Denn Versicherungspolicen gehören regelmäßig auf den Prüfstand. Wichtig dabei: Welche Versicherungen sind bereits vorhanden? Entspricht der Schutz noch den aktuellen Lebensumständen? Welche Policen sollten angepasst werden? Wie sehen die Zukunftspläne aus und welcher Bedarf ergibt sich hieraus?
Veränderte Familienkonstellation bedingt Policen-Check
Der häufigste Grund, den Versicherungsschutz auf den neuesten Stand zu bringen, ist eine veränderte Familienkonstellation wie Hochzeit, Geburt, Scheidung oder Tod, aber auch ein Umzug oder Karrieresprung sind klassische Umbrüche, die einen Policen-Check sinnvoll machen.
Regelmäßige Überprüfung und Anpassung wichtig
Die Versicherungs- und Vorsorgeexperten von ERGO empfehlen jedoch kürzere Intervalle: Besser ist es, die vorhandenen Policen routinemäßig einmal jährlich zu aktualisieren.
Wer zu lange mit der Überprüfung und Anpassung wartet, riskiert nämlich, dass die Versicherungssumme bei älteren Verträgen deutlich unter dem tatsächlichen Bedarf liegt. Dann drohen Versicherungsnehmern im Schadensfall finanzielle Verluste.
Privat-Haftpflichtversicherung: Auf ausreichende Deckung achten
Gerade bei einer Privat-Haftpflichtversicherung empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung. Denn je älter die Police, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherungssumme nicht mehr ausreichend ist. Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer dann unter Umständen für die Differenz selbst aufkommen. Wichtig sind außerdem bestimmte Deckungsinhalte, wie z.B. die Forderungsausfalldeckung, Schäden aus Gefälligkeitshandlungen oder Schäden an geliehenen Sachen. Auch Familienzuwachs muss dem Versicherer gemeldet werden. Für Paare, die zusammenziehen oder heiraten, gilt übrigens: Mit einer gemeinsamen Privat-Haftpflichtversicherung lassen sich Beiträge sparen. Doch Vorsicht: „Dann werden auch gegenseitige Ansprüche ausgeschlossen! Zerstört ein Lebenspartner zum Beispiel versehentlich die wertvolle Kamera des anderen, bleibt das Paar auch gemeinsam auf dem Schaden sitzen“, weiß ERGO Experte Rolf Mertens. Umgekehrt müssen sich getrennte Paare umgehend um einen neuen Versicherungsschutz kümmern, denn die Familienpolice ist dann hinfällig.
Ist die Hausratversicherung noch aktuell?
Auch bei der Hausratversicherung können Partner, die einen gemeinsamen Haushalt gründen, eine gemeinsame Police abschließen. Doch nicht nur dann sollten Versicherte ihren Vertrag anpassen, betont ERGO Experte Rolf Mertens: „Auch ein Umzug muss der Versicherung in jedem Fall gemeldet werden. Der Grund: Ist zum Beispiel das Einbruchsrisiko in der neuen Wohngegend geringer, kann sich das positiv beim Versicherungsbeitrag bemerkbar machen. Umgekehrt zahlt sich eine Anpassung nach oben im Schadensfall aus! Generell gilt: Die Versicherungssumme sollte an die neuen Wohnverhältnisse angepasst werden. Sonst kann unter Umständen bei einem Schaden eine Unterversicherung bestehen und der Versicherungsnehmer bekommt nur einen Teil des Schadens ersetzt. Befindet sich der eigene Hausstand erst im Aufbau, dann empfiehlt es sich, regelmäßig die Versicherungssumme anzupassen. Dies gilt auch, wenn größere Neuanschaffungen – wie beispielsweise ein neuer Fernseher – geplant sind. Dann werden im Schadensfall auch wirklich die Kosten ersetzt, die für die Neuanschaffung in gleicher Qualität nötig sind.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Rentenhöhe anpassen
Ein prüfender Blick lohnt sich von Zeit zu Zeit auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn die versicherte Leistung, die noch vor Jahren für den Ernstfall ausreichte, kann inzwischen deutlich zu niedrig sein. „Ein Sprung auf der Karriereleiter ist auch ein Grund, die vereinbarte Rentenhöhe anzupassen“, so der Rat der ERGO Vorsorgeexpertin Tatjana Höchstödter. Aber auch die Gründung einer Familie oder die Geburt eines Kindes sind ein wichtiger Anlass, um bestehende Verträge an die neue Lebenssituation anzupassen. Denn in der Regel ist nun eine höhere Absicherung nötig, um den gestiegenen Bedarf abzudecken.
Private Rentenversicherung: Anpassung bei beruflichen Änderungen
Entspricht die bisher gewählte Form der Altersvorsorge noch den persönlichen Lebensumständen? Diese Frage ist zum Beispiel für Arbeitnehmer wichtig, die in die Selbstständigkeit wechseln, weiß Vorsorgeexpertin Tatjana Höchstödter von ERGO. Denn: „Pflichtversicherte Angestellte und Beamte profitieren aufgrund der staatlichen Zulagen vor allem bei Riester-Verträgen. Dies gilt insbesondere, wenn sie mehrere Kinder haben, da für jedes Kind jährlich Extra-Zulagen gezahlt werden. Freiberufler und Gewerbetreibende sind jedoch mit einer Rürup-Rente meist besser beraten, um steuerbegünstigt eine Altersvorsorge aufzubauen.“ Aber auch für alle anderen Riester-Sparer gilt: Sie sollten jedes Jahr überprüfen, ob ihre Beiträge hoch genug sind, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten. Denn Arbeitnehmer müssen vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr in den Vertrag einzahlen, um die volle Förderung und die steuerlichen Vorteile zu erhalten. Bei steigendem Lohn sollte sich daher auch der Beitrag erhöhen. Generell ist es bei privaten Altersvorsorgeprodukten vernünftig, die Beiträge nach Bedarf anzupassen. So wird auch der Inflation Rechnung getragen.
*Quelle: Ipsos i:Omnibus™, bei der Befragung waren Mehrfachnennungen möglich
Quelle: ERGO
ERGO Lebensversicherung - www.ergo.de
Weitere Verbraucherthemen - www.ergo.com/verbraucher
![]() Herbert Nowak (Jahrgang 1966) ist Experte für betriebliche Altersversorgung (bAV) und hat fast zwei Jahrzehnte Berufserfahrung. Der gelernte Versicherungskaufmann und studierte Volkswirt begann seine Karriere bei der Victoria Lebensversicherung AG. Nach zwischenzeitlicher Tätigkeit bei einem anderen Versicherungsunternehmen kehrte er 2003 zur ERGO Versicherungsgruppe zurück. Seit Februar 2007 ist Nowak Leiter des Produktmanagements bAV für die ERGO Versicherungsgruppe. Er ist verheiratet und hat eine Tochter. Seine Freizeit verbringt er am liebsten mit Familie, Freunden und beim Laufen. |
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