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SEPA: Neue Regeln für den Euro-Zahlungsverkehr

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Worauf Verbraucher ab 1. Februar achten sollten

SEPAWas ist „SEPA“?
Langsam wird es ernst: Spätestens am 1. Februar 2014 müssen sich Unternehmen und Verbraucher bei Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträgen auf Änderungen einstellen. Der Grund: Der Zahlungsverkehr im Euro-Raum, kurz SEPA, wird länderübergreifend vereinheitlicht. „Die Abkürzung SEPA steht für Single Euro Payments Area und meint den aus 33 Staaten bestehenden, einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum“, erklären die Experten der ERGO Versicherungsgruppe.

Warum SEPA eingeführt wird
„Trotz der in allen Teilnehmerländern geltenden, gemeinsamen Währung wurden zum Beispiel Überweisungen bisher in jedem Land unterschiedlich gehandhabt – und Überweisungen ins Ausland hatten mitunter lange Laufzeiten und waren kostspielig. Die Einführung gemeinsamer, europäischer Regelungen soll den bargeldlosen, grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr nun vereinfachen und kostengünstiger machen“, so die ERGO Experten. Dadurch kommen auch auf die Verbraucher einige Neuerungen zu.

Überweisungen: IBAN und BIC
Spätestens zum 1. Februar 2014 müssen Banken auf den europaweiten Standard umstellen. Für Verbraucher ist dies am deutlichsten an den neuen Bankverbindungsdaten sichtbar: Die altbekannte Kontonummer und Bankleitzahl werden durch die internationale Kontonummer, die IBAN (International Bank Account Number), ersetzt. Die 22-stellige IBAN setzt sich zusammen aus der Länderkennzeichnung DE für Deutschland, einer zweistelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und der jeweiligen bisherigen Kontonummer. Für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr wird bis Februar 2016 noch der BIC (Business Identifyer Code) benötigt. „IBAN und BIC finden Verbraucher auf ihren Kontoauszügen. Außerdem stehen sie auf der Rückseite vieler Bankkarten“, wissen die ERGO Experten. Private Bankkunden müssen die langen Zahlen- und Buchstabenkombinationen allerdings nicht sofort parat haben: Für eine Übergangszeit bis Februar 2016 können sie zumindest bei inländischen Überweisungen weiterhin ihre bisherige Kontonummer und Bankleitzahl nutzen. Die Konvertierung der Daten übernimmt bis dahin die Bank. Eine Verbesserung, die Verbraucher zudem schon ab Anfang diesen Jahres spüren: SEPA-Überweisungen werden künftig – auch grenzüberschreitend – innerhalb eines Tages abgewickelt: Innerhalb dieser Frist wird dem Empfänger der überwiesene Betrag auf seinem Konto gutgeschrieben.

Was müssen Verbraucher bei Daueraufträgen und Einzugsermächtigungen beachten?
„Bei bestehenden Daueraufträgen müssen sich Verbraucher um nichts kümmern“, geben die ERGO Experten Entwarnung. „Denn für die Umstellung ist die Bank verantwortlich. Für den Verbraucher laufen die Daueraufträge wie gewohnt weiter.“ Neue Daueraufträge müssen künftig allerdings mit der IBAN eingerichtet werden! Wichtig zu wissen: Einzugsermächtigungen – wie sie viele Verbraucher zum Beispiel bei Bestellungen im Internet oder bei der Bezahlung der Stromversorgung nutzen – wird es mit SEPA in ihrer bisherigen Form nicht mehr geben. Sie werden ab Februar durch die „SEPA-Basis-Lastschriftmandate“ ersetzt. Auch hier gilt für Verbraucher: Bereits erteilte Einzugsermächtigungen werden automatisch in die neue Form übertragen.

Was ist neu an der SEPA-Lastschrift?
Die SEPA-Lastschrift unterscheidet sich in einigen Punkten von den bisherigen Einzugsermächtigungen. Neu ist zum Beispiel das Lastschriftmandat. Das bedeutet: Beim SEPA-Verfahren müssen Händler nun erst eine Einwilligung vom Kunden einholen, ein sogenanntes Mandat. „Der Kunde erteilt damit einerseits dem Zahlungsempfänger, also zum Beispiel einem Händler, seine Zustimmung, einen bestimmten Betrag vom Konto einzuziehen. Auf der anderen Seite weist er dadurch seine Bank an, die Lastschrift einzulösen. Wir sprechen damit von autorisierten Lastschriften“, erläutern die ERGO Experten das Vorgehen.

„Vorabinformation“ nötig
Unternehmen müssen zukünftig vor der Kontobelastung den Kunden informieren, wann und welcher Betrag vom Konto ihrer Kunden abgebucht wird. Dies können Unternehmen per Brief, E-Mail oder telefonisch erledigen. Darin werden dem Kunden auch die Mandatsreferenz und die Gläubiger-Identifikationsnummer mitgeteilt. Mit diesen Merkmalen ist jeder Abbuchungsvorgang im Euro-Raum nachvollziehbar. Bei Einkäufen im Einzelhandel können Kunden diese Ankündigung auch auf der Rechnung finden. Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen müssen Unternehmen vor der ersten Lastschrift die zukünftigen Fälligkeitstermine nennen.

Ändert sich etwas beim Einkaufen mit der ec-Karte?
Beim elektronischen Lastschriftverfahren im Handel ändert sich für Verbraucher erstmal nichts. Das heißt: Kunden können ihren Einkauf auch weiterhin wie gewohnt an der Kasse mit der ec-Karte bezahlen. Erst nach einer Übergangsfrist ab Februar 2016 wird ein anderes Verfahren zur Anwendung kommen.

Fristen bei Rückbuchungen
Wichtig: Verbraucher haben zukünftig einheitlich acht Wochen nach Abbuchung die Möglichkeit, autorisierte Abbuchungen ohne Angabe von Gründen zurückbuchen zu lassen. Bei unautorisierten Abbuchungen gilt dies sogar 13 Monate.

Quelle: ERGO
ERGO Lebensversicherung - www.ergo.de
Weitere Verbraucherthemen - www.ergo.com/verbraucher


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