Quantcast
Channel: Ratgeber "Vorsorge & Beruf" - ERGO Group - RSS-Feed
Viewing all articles
Browse latest Browse all 140

Vermögenswirksame Leistungen intelligent nutzen

$
0
0

Das Geldgeschenk vom Chef in die Altersvorsorge investieren

Vermögenswirksame LeistungenEtwas auf die „hohe Kante“ legen sollte jeder. Eine noch immer recht wenig genutzte Sparmöglichkeit bieten die sogenannten „Vermögenswirksamen Leistungen“ (VL). Diese Leistungen sind Zuschüsse des Arbeitgebers – meist zwischen sechs und 40 Euro monatlich – und im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgelegt. Sie unterstützen Arbeitnehmer beim langfristigen Aufbau eines „finanziellen Polsters“. Bei Niedrigverdienern steuert der Staat unter Umständen noch die sogenannte „Arbeitnehmersparzulage“ bei. Weshalb Arbeitnehmer gerade am Jahresanfang vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen sollten und wie sie sogar lebenslang davon profitieren können, erklärt Herbert Nowak, Experte von ERGO, im aktuellen Expertengespräch.

Warum ist jetzt der richtige Zeitpunkt für vermögenswirksame Leistungen?
Die VL werden häufig für Sparpläne oder Bausparverträge genutzt. Doch die finanzielle Unterstützung durch den Chef können Arbeitnehmer auch gezielt zur Altersvorsorge einsetzen, wenn sie den Sparzuschuss mittels einer Gehaltsumwandlung in ihre betriebliche Altersversorgung investieren. Damit mindert der Arbeitnehmer auch seine aktuelle Steuer- und Abgabenlast. Deshalb ist der Zeitpunkt für den Abschluss zu Beginn eines neuen Jahres besonders attraktiv. Die Besteuerung wird in die Rentenphase verlagert, in der der Steuersatz in der Regel geringer ist. Wichtig: In Deutschland haben Arbeitnehmer ein gesetzliches Anrecht auf die Gehaltsumwandlung – auch Entgeltumwandlung genannt.

Wie funktioniert diese steuergünstige Altersvorsorge genau?
Der Arbeitnehmer vereinbart mit seinem Chef, dass der VL-Beitrag in eine Direktversicherung fließt. Voraussetzung dafür ist, dass der Tarifvertrag die Nutzung der VL für die betriebliche Altersversorgung vorsieht oder der Arbeitgeber an keinen Tarifvertrag gebunden ist und deshalb frei entscheiden kann. Falls gewünscht, kann der Mitarbeiter den Beitrag auch um seine Steuer- und Sozialabgabenersparnis erhöhen. Die Versicherung sucht der Arbeitgeber aus, er führt als Versicherungsnehmer die Beiträge auch direkt ab. Die Rente erhält der Mitarbeiter, wenn er in den Ruhestand geht und gesetzliche Altersrente bezieht. Dann profitiert er zusätzlich von der Sicherheit einer lebenslangen privaten Altersrente. Alternativ kann er auch eine einmalige Kapitalabfindung wählen.

Was passiert bei einer Kündigung oder einem Wechsel des Arbeitgebers?
Ab Beginn der Versicherung hat der Arbeitnehmer ein uneingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht auf die Leistungen aus der Versicherung. Das heißt konkret: Dem Arbeitnehmer bleiben auch bei einem Jobwechsel die bis zum Ausscheiden erreichten Leistungen erhalten. Eine Weiterführung beim neuen Arbeitgeber ist möglich, sofern dieser das zulässt. Bei mehreren Jobs ist die Gehaltsumwandlung jedoch nur einmal möglich, und zwar im Rahmen des ersten Arbeitsverhältnisses.

Quelle: ERGO
ERGO Lebensversicherung AG - www.ergo.de
Weitere Verbraucherthemen - www.ergo.com/verbraucher


Herbert NowakÜber den ERGO Experten Herbert Nowak

Herbert Nowak (Jahrgang 1966) ist Experte für betriebliche Altersversorgung (bAV) und hat fast zwei Jahrzehnte Berufserfahrung. Der gelernte Versicherungskaufmann und studierte Volkswirt begann seine Karriere bei der Victoria Lebensversicherung AG. Nach zwischenzeitlicher Tätigkeit bei einem anderen Versicherungsunternehmen kehrte er 2003 zur ERGO Versicherungsgruppe zurück. Seit Februar 2007 ist Nowak Leiter des Produktmanagements bAV für die ERGO Versicherungsgruppe. Er ist verheiratet und hat eine Tochter. Seine Freizeit verbringt er am liebsten mit Familie, Freunden und beim Laufen.

Web - JPG -72dpi
Print - JPG - 300dpi

Vermögenswirksame LeistungenBild zum Artikel herunterladen

Web - JPG - 72dpi
Print - JPG - 300dpi

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die „ERGO Versicherungsgruppe“ als Quelle an – vielen Dank!
Weitere Bilder finden Sie in unserer Mediathek:
ERGO Mediathek

Zurück zur Übersicht


Viewing all articles
Browse latest Browse all 140