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Väter in Elternzeit ?

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Drohen finanzielle Einbußen bei der Rente?

ERGO Verbraucherinformation 16. März 2015

Väter in Elternzeit Elternzeit: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern
Windeln wechseln, Brei kochen, Bauklötze stapeln: Sich für einen längeren Zeitraum um den Nachwuchs zu kümmern, ist für immer mehr Väter eine Option. Seit 2007 hat jeder Angestellte bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Kind sein drittes Lebensjahr vollendet hat, einen gesetzlichen Anspruch auf die sogenannte Elternzeit, also eine unbezahlte Freistellung vom Job. Eine Splittung ist ebenfalls möglich: Bis zu zwölf Monate können Eltern auch in der Zeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes nehmen. „Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer genießt Kündigungsschutz“, erklärt Tatjana Höchstödter, Vorsorgeexpertin bei ERGO. Der Antrag auf Elternzeit muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit vorliegen.

Arbeitnehmerfreundliche Reformen zur Regelung der Elternzeit ab dem 1. Juli 2015
Ab dem 1. Juli 2015 wird die Elternzeit übrigens noch arbeitnehmerfreundlicher: Sie kann künftig bis zu 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes betragen. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer sie 13 Wochen vor Beginn anmelden. Insgesamt stehen dann maximal drei Jahre zur Verfügung. Und die Eltern können den Zeitraum nun in drei statt bisher zwei Abschnitte aufteilen.

Was bedeutet Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung. Es erleichtert Müttern und Vätern, vorübergehend ganz oder teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben.

Voraussetzungen für den Erhalt von Elterngeld
„Alle Eltern können Elterngeld beantragen, wenn sie in Elternzeit gehen“, erläutert Tatjana Höchstödter. Voraussetzung ist ein ständiger Wohnsitz in Deutschland. Zudem müssen die Eltern mit dem Kind in einem Haushalt leben, es selbst betreuen und dürfen während der Elternzeit nicht voll arbeiten.

Leistungen des Elterngeldes
„Das Elterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent des Voreinkommens – maximal aber 1.800 Euro im Monat. Es muss mindestens zwei Monate bezogen werden, wobei innerhalb von 14 Elterngeldzahlungen maximal 12 Monate je Elternteil möglich sind“, erklärt die ERGO Vorsorgeexpertin. Für Geringverdiener mit weniger als 1.000 Euro beträgt die Erstattung bis zu 100 Prozent des Einkommens. 300 Euro zahlt der Staat mindestens, auch wenn vor Geburt des Kindes keine Erwerbstätigkeit bestand.

Beantragung von Elterngeld
Beantragen müssen Väter das Elterngeld bei der Elterngeldstelle. Wobei die Zuständigkeit in jedem Bundesland anders geregelt ist. Häufig ist das Jugendamt der richtige Ansprechpartner. Neben der Original-Geburtsurkunde benötigt das Amt die Einkommensnachweise aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes. Der Hinweis der ERGO Expertin: „Elterngeld kann grundsätzlich erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden.“

Elterngeld Plus ab dem 1. Juli 2015
Übrigens: Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, gilt das neue Elterngeld Plus. Anspruchsberechtigte können dann zum Beispiel den Elterngeldbezug bis zum 28. Lebensmonat ausdehnen (Stichwort „Partnerschaftsbonus“) und parallel dazu eine begrenzte Stundenzahl in Teilzeit arbeiten.

Keine Rentenlücke durch „Kindererziehungszeit“ bei der gesetzlichen Rente
Das Elterngeld hilft jungen Vätern und Müttern, den Einkommensverlust während der Auszeit aufzufangen. Doch welche Auswirkungen hat die Jobpause auf die spätere Rente? Dazu die ERGO Vorsorgeexpertin: „Die Dauer des Elterngeldbezugs schlägt bei der gesetzlichen Rente als sogenannte ‚Kindererziehungszeit‘ zu Buche. Eine Lücke entsteht dadurch nicht.“

Gesetzliche Rentenversicherung: Anrechnung der Erziehungszeit eines Elternteils
Eine Ausnahme gilt nur, wenn Vater und Mutter gleichzeitig in Elternzeit gehen. Zahlen beide in die gesetzliche Rentenversicherung ein, müssen sie dem Träger mitteilen, wem die Erziehungszeiten gutgeschrieben werden sollen. Dazu haben sie zwei Monate ab Erhalt des Elterngeldes Zeit.

Voraussetzungen und Leistungen der Riester-Rente
Für Väter mit Riester-Vertrag gilt: Erziehende erhalten während der Elternzeit auch weiterhin die staatlichen Zulagen für ihre Riester-Rente. Ab Geburt gibt es für den Nachwuchs sogar 300 Euro Kinderzulage zusätzlich. Voraussetzung für die volle Förderung ist lediglich die Einzahlung von vier Prozent des Vorjahreseinkommens (abzüglich der Zulagen) in den Riester-Vertrag.

Auswirkung der Elternzeit auf die betriebliche Altersversorgung
Während der Elternzeit pausiert das Arbeitsverhältnis. Was bedeutet das für einen abgeschlossenen Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung (bAV)? „Die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung setzt voraus, dass auch tatsächlich Entgelt, also Gehalt, gezahlt wird. Während der Elternzeit ist das nicht der Fall“, erläutert Herbert Nowak, Experte für betriebliche Altersversorgung bei ERGO.

Möglichkeit eigener Beitragszahlungen in die Betriebsrente während der Elternzeit
Seit 2005 haben Beschäftigte aber das Recht, während der Elternzeit eigene Beiträge zum Aufbau ihrer Betriebsrente zu leisten. „Viele Versicherer bieten ihren Kunden die Möglichkeit, während der Elternzeit reduzierte Beiträge zu zahlen. Nach deren Ende können Eltern dann die vorherige Beitragszahlung in der Regel zu gleichen Konditionen wieder aufnehmen“, so der ERGO Vorsorgeexperte. Bei der neuen ERGO Betriebs-Rente Garantie beispielsweise bleibt trotz Beitragspause der wichtige Risikoschutz erhalten.

Quelle: ERGO
ERGO Lebensversicherung - www.ergo.de
Weitere Verbraucherthemen - www.ergo.com/verbraucher


Tatjana Höchstödter - ERGO-ExpertinÜber die ERGO Expertin Tatjana Höchstödter

Tatjana Höchstödter (Jahrgang 1973) hat nach ihrer Ausbildung zur Versicherungskauffrau Betriebswirtschaftlehre studiert und anschließend zwei Jahre in einer Unternehmensberatung gearbeitet. Im Jahr 2000 wechselte sie zur Victoria Lebensversicherung. Seit 2008 ist sie als Leiterin Produkt-management private Altersvorsorge für die ERGO Lebensversicherung tätig. Zu ihren liebsten Freizeitbeschäftigungen gehören Tauchen und Ski fahren.

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Herbert Nowak - ERGO-ExperteÜber den ERGO Experten Herbert Nowak

Herbert Nowak (Jahrgang 1966) ist Experte für betriebliche Altersversorgung (bAV) und hat fast zwei Jahrzehnte Berufserfahrung. Der gelernte Versicherungskaufmann und studierte Volkswirt begann seine Karriere bei der Victoria Lebensversicherung AG. Nach zwischenzeitlicher Tätigkeit bei einem anderen Versicherungsunternehmen kehrte er 2003 zur ERGO Versicherungsgruppe zurück. Seit Februar 2007 ist Nowak Leiter des Produktmanagements bAV für die ERGO Versicherungsgruppe. Er ist verheiratet und hat eine Tochter. Seine Freizeit verbringt er am liebsten mit Familie, Freunden und beim Laufen.

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