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Vermögenswirksame Leistungen für Altersversorgung nutzen

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ERGO Verbraucherinformation 24. Juni 2013

Vermögenswirksame Leistungen für Altersversorgung nutzen
Anlage als Betriebsrente spart Steuern und Sozialabgaben

Vermögenswirksame LeistungenWas sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag festgelegte Zuschüsse durch den Arbeitgeber. Sie sollen den Arbeitnehmer bei seiner Sparleistung unterstützen. Bei geringen Jahreseinkommen steuert unter Umständen der Staat noch die so genannte „Arbeitnehmersparzulage“ bei. Übers Jahr kommen so knapp 1.000 Euro zusammen.

Lohnt sich klassisches VL-Sparen?
Knapp 23 Millionen Arbeitnehmern stehen VL zu. Doch warum nutzen lediglich 14 Millionen von ihnen diese Chance? Viele meinen, VL-Sparen „lohne“ sich für sie nicht. Denn abhängig von der Branche geht es maximal „nur“ um 40 Euro monatlich. Dennoch rät der ERGO Experte Herbert Nowak, nicht auf das „Geldgeschenk vom Chef“ zu verzichten. Denn mit der richtigen Strategie können Arbeitnehmer praktisch ohne eigenen Aufwand ein Polster ansparen.

Anlagemöglichkeiten für vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen, die in einen Sparplan oder Bausparvertrag wandern, werden als Bestandteil des Gehalts behandelt. Damit sind sie voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das macht die klassische Nutzung der VL für viele wenig attraktiv. Was die meisten nicht wissen: Es gibt „intelligentere“ Lösungen, das „Extra-Geld vom Chef“ sinnvoll einzusetzen.

Vermögenswirksame Leistungen für Altersversorgung
Eine aus Steuersicht attraktive Alternative zum klassischen VL-Sparen erläutert Herbert Nowak. Der ERGO Experte rät, die vermögenswirksamen Leistungen gezielt für die Altersversorgung zu nutzen. Das lohnt sich vor allem für Sparer, die keine staatliche VL-Förderung erhalten und die den Steuerfreibetrag für die betriebliche Altersversorgung noch nicht ausgeschöpft haben: „Wer den Sparzuschuss vom Chef mittels einer ‚Gehaltsumwandlung‘ in seine betriebliche Altersversorgung investiert, verbessert sein Einkommen im Alter und mindert gleichzeitig seine aktuelle Steuer- und Abgabenlast“, so der Vorsorgeexperte.

Steuern und Sozialabgaben sparen
„Eine solche Verwendung der VL ist nur möglich, wenn der Tarifvertrag ihre Nutzung für die betriebliche Altersversorgung vorsieht oder wenn der Arbeitgeber an keinen Tarifvertrag gebunden ist“, erläutert Herbert Nowak. Stimmen die Voraussetzungen, können Arbeitnehmer und Arbeitgeber einfach vereinbaren, dass der VL-Beitrag in eine Direktversicherung eingezahlt wird. Zusätzlich können die eingesparten Steuern und Abgaben in diese Altersversorgung fließen. „Das Nettoeinkommen verändert sich bei dieser Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen nicht“, betont der ERGO Experte. Der Arbeitgeber schließt für seinen Mitarbeiter oder seine Mitarbeiterin einfach eine Rentenversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ab. Ihre Rente erhalten Arbeitnehmer, sobald sie in den Ruhestand gehen – und das lebenslang, egal wie alt sie werden.

Quelle: ERGO
ERGO Lebensversicherung - www.ergo.de
Weitere Verbraucherthemen - www.ergo.com/verbraucher


Herbert NowakÜber den ERGO Experten Herbert Nowak

Herbert Nowak (Jahrgang 1966) ist Experte für betriebliche Altersversorgung (bAV) und hat fast zwei Jahrzehnte Berufserfahrung. Der gelernte Versicherungskaufmann und studierte Volkswirt begann seine Karriere bei der Victoria Lebensversicherung AG. Nach zwischenzeitlicher Tätigkeit bei einem anderen Versicherungsunternehmen kehrte er 2003 zur ERGO Versicherungsgruppe zurück. Seit Februar 2007 ist Nowak Leiter des Produktmanagements bAV für die ERGO Versicherungsgruppe. Er ist verheiratet und hat eine Tochter. Seine Freizeit verbringt er am liebsten mit Familie, Freunden und beim Laufen.

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